Förderung unternehmerischen Know-hows 2026: Was bis zum 31.12. noch geht
Das Wichtigste in zwei Sätzen: Die BAFA-Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows läuft am 31. Dezember 2026 aus. Bis dahin bekommen kleine und mittlere Unternehmen 50 Prozent der Beratungskosten erstattet (maximal 1.750 Euro je Beratung), in den neuen Bundesländern 80 Prozent (maximal 2.800 Euro), und der Antrag muss zwingend vor dem ersten Beratungstermin gestellt und bewilligt sein.
Stand: 28. August 2026. Alle Angaben nach der aktuellen Rahmenrichtlinie. Verbindlich ist immer die Veröffentlichung des BAFA.
Was ist die Förderung unternehmerischen Know-hows?
Es ist ein Zuschuss des Bundes zu den Kosten einer Unternehmensberatung. Kein Kredit, keine Rückzahlung. Du beauftragst einen beim BAFA gelisteten Berater, bezahlst die Rechnung, reichst den Verwendungsnachweis ein und bekommst einen Teil des Geldes auf dein Geschäftskonto zurück.
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die aktuelle Rahmenrichtlinie heißt offiziell "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" und gilt für alle Anträge, die seit dem 1. Januar 2023 gestellt wurden. Der alte Name "Förderung unternehmerischen Know-hows" hält sich hartnäckig, viele Kammern und das BAFA selbst benutzen ihn weiter. Gemeint ist dasselbe Programm.
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das ist bewusst breit gefasst und schließt Digitalisierung, Marketing, Vertrieb, Nachfolge und Personalthemen mit ein.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026?
Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 3.500 Euro je Beratung. Der Fördersatz hängt vom Standort deines Unternehmens ab.
Maßgeblich ist der Standort des beratenen Unternehmens, nicht der Sitz des Beraters. Ein Berater aus Hamburg kann also einen Betrieb in Thüringen mit 80 Prozent begleiten.
Ein Rechenbeispiel für einen SHK-Betrieb in Baden-Württemberg: Die Beratung kostet 4.000 Euro netto. Die Bemessungsgrundlage ist bei 3.500 Euro gedeckelt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent davon, also 1.750 Euro. Dein Eigenanteil liegt bei 2.250 Euro netto.
Wenn die Beratung nur 3.000 Euro netto kostet, bekommst du 1.500 Euro. Der Deckel greift also erst ab 3.500 Euro Honorar.
Wichtig für alle, die "bis zu 80 Prozent" lesen: Diese Quote gilt für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie für zwei Gebiete im Westen, die Region Lüneburg und die Region Trier. Wenn dein Betrieb in Bayern, Baden-Württemberg, NRW oder Hessen sitzt, sind es 50 Prozent.
Zwei Ausnahmen, die regelmäßig übersehen werden:
- Berlin liegt bei 50 Prozent, obwohl es in vielen Übersichten unter die neuen Bundesländer sortiert wird.
- Die Region Leipzig liegt ebenfalls bei 50 Prozent, obwohl Sachsen sonst mit 80 gefördert wird.
Wenn dein Betrieb in Leipzig, im Landkreis Leipzig oder in Nordsachsen sitzt, rechne mit 1.750 Euro, nicht mit 2.800.
Sonderfall: Unternehmen ohne Vorsteuerabzug
Seit dem 15. November 2025 zählt bei Antragstellern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, der Bruttobetrag der Beraterrechnung als Bemessungsgrundlage. Für Kleinunternehmer und einzelne Freie Berufe bedeutet das ein paar hundert Euro mehr. Für den normalen Handwerksbetrieb mit Umsatzsteuerpflicht ändert sich nichts, dort bleibt der Nettobetrag maßgeblich.
Wer ist antragsberechtigt?
Du musst als kleines oder mittleres Unternehmen nach der EU-Definition durchgehen. Konkret heißt das:
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Bei verbundenen Unternehmen wird zusammengerechnet. Wenn du drei GmbHs hältst, zählen die Mitarbeiter aller drei. Genau hier fliegen Betriebe später raus, weil sie beim Antrag nur die operative Gesellschaft angegeben haben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Handwerksbetriebe fallen klar darunter.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Maximal zwei Beratungen pro Kalenderjahr. Insgesamt maximal fünf Beratungen innerhalb der Laufzeit der aktuellen Richtlinie, also über den gesamten Zeitraum von 2023 bis Ende 2026.
Wer 2026 noch gar nichts genutzt hat, kann bis Jahresende theoretisch zwei Anträge stellen. Praktisch wird das eng, weil beide vor dem 31.12. bewilligt sein müssen und eine Beratung nach der anderen läuft.
Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht übrigens nicht. Entschieden wird im Rahmen der Förderbedingungen und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Anträge müssen innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie gestellt und bewilligt sein. Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2026.
Das ist der Satz, den die meisten überlesen. Es reicht nicht, den Antrag am 28. Dezember hochzuladen. Die Leitstelle muss ihn geprüft und das BAFA muss ihn bewilligt haben.
Die Bearbeitung dauert je nach Auslastung zwei bis vier Wochen, teilweise länger. Zum Jahresende hin wird es erfahrungsgemäß voller. Wer sicher landen will, stellt den Antrag im Oktober, nicht im Dezember.
Die Beratung selbst darf über den Jahreswechsel hinauslaufen. Nach Erhalt des Informationsschreibens hast du sechs Monate Zeit, die Beratung abzuschließen und den Verwendungsnachweis vollständig einzureichen. Ein im November 2026 bewilligter Antrag kann also bis in den Mai 2027 hinein abgewickelt werden.
Wird das Programm verlängert?
Stand August 2026 gibt es keine offizielle Ankündigung einer Verlängerung und kein bekanntes Nachfolgeprogramm. Weder vom BAFA noch vom Bundeswirtschaftsministerium.
In der Beraterszene wird damit gerechnet, dass eine Förderung in irgendeiner Form fortgeführt wird, möglicherweise mit engeren Regeln oder einem eingefrorenen Beraterkreis. Das sind Einschätzungen, keine amtlichen Aussagen.
Ein Blick zurück hilft bei der Einordnung: Das Digitalisierungsprogramm go-digital ist Anfang 2025 ersatzlos ausgelaufen. Viele Betriebe hatten fest damit gerechnet, dass es weitergeht.
Plan also mit dem 31. Dezember 2026 als hartem Ende. Wenn danach etwas Neues kommt, ist das ein Bonus.
Wie läuft der Antrag ab?
Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge. Die Reihenfolge ist der ganze Trick.
1. Berater auswählen: Der Berater muss beim BAFA registriert und gelistet sein. Frag nach der Berater-ID und prüf sie. Ein nicht gelisteter Berater macht den kompletten Antrag wertlos, egal wie gut die Beratung ist.
2. Bei Gründung im ersten Jahr: Informationsgespräch führen: Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung stehen, müssen vorher ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Bestätigungsschreiben brauchst du später beim Verwendungsnachweis.
3. Antrag online stellen: Die Antragstellung läuft komplett digital über das Antragsportal des BAFA. Antragsteller ist immer das Unternehmen, nicht der Berater. Du wählst dabei eine Leitstelle. Für Handwerksbetriebe bietet sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks an, möglich sind unter anderem auch DIHK, die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV, die BBG und die Interhoga.
4. Auf das Informationsschreiben warten: Die Leitstelle prüft vor und gibt ein Votum ab, das BAFA entscheidet. Du bekommst ein Informationsschreiben über die in Aussicht gestellte Förderung.
5. Erst jetzt: Vertrag unterschreiben und beraten lassen Vorher nicht. Dazu gleich mehr.
6. Verwendungsnachweis einreichen: Innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben. Dazu gehören unter anderem der von beiden Seiten unterschriebene Beratungsbericht, die Rechnung, der Zahlungsbeleg, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur EU-Grundrechtecharta.
Danach prüft das BAFA abschließend und überweist.
Die vier Fehler, die den Zuschuss kosten
Sonderfall: Unternehmen ohne Vorsteuerabzug
Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Wer den Beratungsvertrag unterschreibt oder die erste Sitzung macht, bevor das Informationsschreiben vorliegt, verliert den Anspruch endgültig. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Als Beginn zählt schon der Vertragsabschluss, nicht erst der erste Termin. Auch ein per Mail bestätigtes Angebot kann als Vertragsabschluss gewertet werden.
Falsche Unternehmensgröße angeben
Verbundene Unternehmen und Beteiligungen musst du mitrechnen. Wer das beim Antrag ausblendet, fliegt bei der Prüfung des Verwendungsnachweises raus, nachdem die Beratung schon bezahlt ist.
Die Sechs-Monats-Frist reißen
Nach dem Informationsschreiben läuft die Uhr. Beratung abgeschlossen und Unterlagen vollständig eingereicht, beides innerhalb von sechs Monaten. Wer Unterlagen erst auf Nachfrage nachreicht, riskiert Kürzung oder Rückforderung.
Doppelt fördern wollen
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Zuschüssen für dieselbe Beratungsleistung ist ausgeschlossen. Ein Landesprogramm und BAFA parallel für dasselbe Projekt geht nicht.
Ist Beratung zur Mitarbeitergewinnung förderfähig?
Ja. Personelle Fragen der Unternehmensführung sind ausdrücklich Teil des Förderbereichs. Dazu zählen Personalstrategie, Arbeitgeberpositionierung, Recruiting-Prozesse und die Frage, warum ein Betrieb seit acht Monaten keinen Monteur findet.
Hier musst du aber sauber trennen, sonst gibt es beim Verwendungsnachweis Ärger:
Förderfähig ist die Beratungsleistung. Analyse der Personalsituation, Entwicklung einer Recruiting-Strategie, Aufbau des Bewerbungsprozesses, Konzept für die Arbeitgeberpositionierung, schriftlicher Beratungsbericht.
Nicht förderfähig sind laufende Umsetzungskosten. Werbebudget bei Meta oder Google, Stellenanzeigen-Schaltungen, Agenturpauschalen für die reine Kampagnenbetreuung, Software-Lizenzen.
Für Handwerksbetriebe heißt das praktisch: Die Strategie und der Aufbau lassen sich fördern, das monatliche Anzeigenbudget nicht. Wer dir etwas anderes verspricht, gefährdet deinen Antrag.
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Rechnen wir ehrlich. Ein Betrieb in Baden-Württemberg bekommt maximal 1.750 Euro. Für Antrag, Unterlagen und Verwendungsnachweis gehen vielleicht vier bis sechs Stunden drauf, wenn der Berater den Papierkram mitmacht deutlich weniger.
1.750 Euro für ein paar Stunden Verwaltung ist ein guter Stundensatz. Für einen Betrieb mit acht Mitarbeitern ist das außerdem kein Taschengeld.
Der eigentliche Hebel liegt woanders. Eine offene Monteursstelle kostet einen Handwerksbetrieb schnell mehrere tausend Euro pro Monat an nicht abgerechneten Aufträgen. Wenn eine geförderte Beratung dazu führt, dass die Stelle zwei Monate früher besetzt ist, ist der Zuschuss die kleinere Zahl in dieser Rechnung.
Nicht lohnen tut es sich, wenn du die Beratung nur wegen der Förderung buchst. Ein Konzept, das danach in der Schublade liegt, hat dich trotzdem 2.250 Euro Eigenanteil gekostet.
Häufige Fragen
Ist die BAFA-Förderung ein Kredit? Nein. Es ist ein Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht. Das Geld wird nach Abschluss der Beratung und Prüfung des Verwendungsnachweises auf dein Geschäftskonto überwiesen.
Muss ich in Vorleistung gehen? Ja. Du bezahlst die Beraterrechnung zuerst selbst und reichst den Zahlungsbeleg beim Verwendungsnachweis ein. Der Zuschuss kommt danach.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung? Vom Antrag bis zur Auszahlung sind je nach Beratungsdauer und Bearbeitungszeit vier bis acht Wochen realistisch, bei längeren Beratungen entsprechend mehr. Die reine Antragsprüfung liegt meist bei zwei bis vier Wochen.
Kann ich meinen bisherigen Berater nehmen? Nur wenn er beim BAFA gelistet ist. Steuerberater, Rechtsanwälte und Betriebsberater sind es oft, aber nicht automatisch. Berater-ID erfragen und prüfen.
Zählt eine Agentur als Berater? Nur wenn die Agentur selbst als Beratungsunternehmen beim BAFA registriert ist. Die Registrierung setzt unter anderem eine Beratererklärung mit Umsatzverteilung, den Nachweis der Selbstständigkeit und ein Qualitätssicherungssystem voraus.
Gilt die Förderung auch für Einzelunternehmer ohne Angestellte? Ja. Solo-Selbstständige und Freiberufler sind antragsberechtigt, solange sie die KMU-Kriterien erfüllen.
Was passiert mit meinem Antrag, wenn das Programm ausläuft? Bereits bewilligte Anträge bleiben gültig. Die Beratung muss innerhalb der Sechs-Monats-Frist abgeschlossen und nachgewiesen werden, auch wenn diese Frist in 2027 hineinreicht.
Bekomme ich 50 oder 80 Prozent? Entscheidend ist der Standort der beratenen Betriebsstätte. 80 Prozent gelten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, in Sachsen außerhalb der Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier. Überall sonst, einschließlich Berlin und der Region Leipzig, sind es 50 Prozent.
Was ist die De-minimis-Erklärung? Eine Erklärung über alle staatlichen Kleinbeihilfen, die dein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erhalten hat. Sie gehört zu den Pflichtunterlagen und ist ein häufiger Stolperstein. Details dazu im eigenen Beitrag: De-minimis-Erklärung: die drei Fehler, an denen Anträge scheitern
Weiterlesen
- De-minimis-Erklärung: die drei Fehler, an denen Anträge scheitern
- 80 Prozent Förderung: wer sie bekommt und wer nicht
- Verwendungsnachweis: Fristen und Unterlagen im Überblick
- BAFA-Beratung für Handwerksbetriebe: was förderfähig ist und was nicht
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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 28. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Rahmenrichtlinie und die Veröffentlichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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